Zahnärztliche Begutachtung
Das Gutachterwesen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS) ist ein Instrument zur Qualitätsförderung in der Zahnmedizinischen Patientenversorgung.
Die Krankenkassen können im Vorfeld von Behandlungen die bei ihr eingereichten Behandlungspläne (Heil- und Kostenplan, HKP) begutachten lassen. Die Begutachtung dient den Kassen zur Entscheidungsfindung, ob die Voraussetzungen zur Leistungsgewährung erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob die geplanten Leistungen den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung sowie dem in § 12 SGB V verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Mit der gutachterlichen Stellungnahme erhält die Krankenkasse die fachliche Basis für eine korrekte leistungsrechtliche Entscheidung.
Für Patientinnen und Patienten hat das Planungsgutachten den Vorteil, dass sie im Sinne eines Vieraugenprinzips eine neutrale und objektive Überprüfung der geplanten Behandlung hinsichtlich der zahnmedizinischen Indikationsstellung sowie leistungsrechtlicher Ansprüche gegenüber der Krankenkasse erhalten. Die gutachterliche Stellungnahme unterstützt damit die partizipative Entscheidungsfindung des Patienten und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt.
Dem behandelnden Zahnarzt wird mit einer positiven Stellungnahme des Gutachters die korrekte medizinische Indikationsstellung, die richtlinienkonforme Behandlungsplanung und Vorbehandlung bestätigt.
Die Kosten des Gutachterverfahrens übernimmt selbstverständlich ihre Krankenkasse.